Dr. Gerhard Cromme - Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.

ThyssenKrupp begrüßt den im Jahr 2002 eingeführten Deutschen Corporate Governance Kodex und entspricht allen Empfehlungen der zuletzt im Juni 2008 aktualisierten Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG haben dazu am 01. Oktober 2008 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben.